Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, die Neuropsychologische Leistung in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Eine neuropsychologische Therapie war bislang nur im akutstationären Bereich und im Rahmen der stationären Rehabilitation möglich. Vor allem für Patienten mit hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schlaganfall – war die bloße stationäre Versorgung bisher häufig unzureichend. Vorgesehen sind pro Patient zunächst 60 Behandlungen von 50 minütiger Dauer.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg