08.05.2015

Nierenkarzinom eines ehemaligen Radarmechanikers der Bundeswehr ist Wehrdienstschädigung


Ein ehemaliger Radarmechaniker der Bundeswehr hat im Streit um die Anerkennung eines Nierenkarzinoms als Schädigungsfolge nach dem Soldatenversorgungsgesetz einen Erfolg erzielt.

Das Bayerische Landessozialgericht in München erkannte das Karzinom als Wehrdienstschädigung an. Es sei hinreichend wahrscheinlich auf die Strahlenexposition des Radarmechanikers zurückzuführen. LSG, Urteil vom 19.11.2014, Az.: L 15 VS 19/11, rechtskräftig,

mitgeteilt von Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg


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