Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, dass Arthroskopien künftig nur noch in Ausnahmefällen abrechnungsfähig sind. Ab dem 01.04.2016 dürfen Arthroskopien nur noch im Rahmen einer engen Indikationsstellung abgerechnet werden. Das IQWIG kam nach Auswertung zahlreicher Studien zu dem Ergebnis, dass Arthroskopien bei Gonarthrose (Arthrose des Kniegelenks) keinen nachweisbaren Vorteil im Vergleich zur Nichtbehandlung oder zu Scheinoperationen bieten. Ausnahmen bestehen künftig nur noch für Patienten mit Kniegelenksarthrosen bedingt durch Traumen, bei meniskusbezogenen Indikationen oder akuten Gelenkblockaden.
Beschluss des GBA www.g-ba.de/downloads/40-268-3458/2015-11-27_MVV-RL_ArthroskopieGonarthrose_TrG.pdf
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg