29.04.2026

Praxiskaufvertrag: Keine Kaufpreiszahlung nach überlanger Nachbesetzungsdauer


Die gegenseitigen Leistungspflichten aus einem Kaufvertrag über eine Arztpraxis können nach §§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 1 BGB entfallen, wenn sich in Bezug auf den Praxisnachfolger (Käufer) das Nachbesetzungsverfahren über Jahre hinweg verzögert und nach dessen Abschluss nicht mehr das ursprünglich vertraglich vereinbarte Praxissubstrat (Good will) vorhanden ist. nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/2_U_54_24_Urteil_20260108.html


Hinweis

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.