Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Beschlüsse zur Protonentherapie getroffen. Demnach kann die Protonentherapie zur Behandlung des Leberzellkrebs (hepatozelluläres Karzinom) auch weiterhin als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhaus angewandt werden, sofern bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt sind und die Behandlungsergebnisse dokumentiert werden. Der Beschluss gilt zunächst bis Ende des Jahres 2016.
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