Im Rahmen der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie müssen Psycho-therapeuten ab dem 1. April grundsätzlich eine Sprechstunde anbieten. Der Gemeinsa¬me Bundesausschuss (G-BA) hat am 24. November eine entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.
Psychotherapeuten mit einem ganzen Praxissitz müssen zukünftig Sprechstunden¬termine von in der Regel mindestens 100 Minuten pro Woche anbieten. Bei Psycho¬therapeuten mit einem halben Praxissitz sind es mindestens 50 Minuten. Diese Ver¬pflich¬tung gilt für alle Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen¬psychotherapeuten sowie Fachärzte, die über eine Abrechnungsgenehmigung für eine Richtlinienpsy¬cho¬the¬rapie verfügen. Die KVen können jedoch mehr oder weniger Sprech¬stundenzeiten vor¬schrei¬ben, wenn dies zur Erfüllung ihres Sicherstellungs¬auftrags notwendig ist. Psycho¬therapeuten können selbst entscheiden, ob sie die Sprech¬stunde offen oder mit Ter¬min¬vergabe
Es gilt eine Übergangsregelung bis zum 1. April 2018.
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg