Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben Informationen und auch Ansprechpartner für Ärzte auf ihren Internetseite zusammengestellt. Sie appellierten zugleich an Patienten, die meinen, betroffen zu sein, nicht einfach in den Praxen zu erscheinen. Die KBV hat extra eine kompakte Praxisinformation für Ärzte mit allen wichtigen Aspekten zum Vorgehen bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion aufgelegt. Das Papier bietet auf einer Seite einen schnellen Überblick, wie in der Praxis vorzugehen ist, wenn sich ein Patient mit Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus telefonisch anmeldet. www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation__Coronavirus_Verdachtsfallabklaerung.pdf „Wer beunruhigt ist, dass er sich angesteckt haben könnte, weil er unter Erkältungssymptomen leidet und sich in einer Region aufgehalten hat, in der Coronafälle aufgetreten sind, wendet sich – das ist wichtig – zunächst telefonisch an eine Arzt- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder wählt die bundesweite Telefonnummer 116117 des Patientenservices“, erklärte auch die KBV. Sofern erforderlich werde über die 116117 die weitere Abklärung vorgenommen. Die abklärenden Tests in Form eines Rachenabstrichs könnten in den Praxen vorgenommen werden, wenn der Arzt dies für medizinisch notwendig einschätze, hieß es. Quelle: Ärzteblatt.de vom 02.03.2020