Die Genehmigung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten kann, wenn der Genehmigungsantrag nicht rechtzeitig gestellt worden ist, nicht rückwirkend erteilt werden. Die Höhe der Honorarrückforderung im Falle eines nicht genehmigten Weiterbildungsassistenten unterliegt der Schätzung. Werden mehrere Weiterbildungsassistenten beschäftigt, ist bei der Schätzung auch deren Arbeitsleistung bis zur Obergrenze der zulässigen Anzahl an Weiterbildungsassistenten zu berücksichtigen. Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 21.05.2025 – S 3 KA 30/21 www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001626877