Aufgrund von Falschangaben bei Nebeneinkünften aus klinischer Honorararzttätigkeit laufen derzeit mehr als 20 Strafverfahren allein im Saarland. Hintergrund sind Anfragen an Kliniken und Reha-Einrichtungen im Saarland über alle nicht der Lohnsteuer unterworfenen Zahlungen u.a. an Honorarärzte und nebenberuflich tätige Mediziner. Die Angaben der angefragten Einrichtungen werden dann mit den Steuererklärungen der Betroffenen abgeglichen. Danach wurden bei bisher 15 Ärzten die Steuer neu festgesetzt, was zu Mehreinnahmen von fast 600.000 € führte.
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg