Subkutane Infusionen können künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege unter bestimmten Voraussetzungen auch ambulant zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach vorheriger umfassender Analyse von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen am 21.02.2013 in Berlin gefasst.
„Die Regelung kommt vor allem älteren Patientinnen und Patienten zugute, bei denen die Gefahr des Austrocknens beispielsweise durch Fieber erhöht ist und die krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses veranlasste Leistungen.
Quelle: G-BA
Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg