Um Patientinnen und Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe – wiederholten Atemaussetzern beim Schlafen – künftig optimal mit einer Unterkiefer-Protrusionsschiene behandeln zu können, wird medizinische wie zahnmedizinische Kompetenz benötigt. Die Details der zahnärztlichen Aufgaben hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinem aktuellen Beschluss geregelt. Die Änderungen der Behandlungsrichtlinie bauen auf dem G-BA-Beschluss vom 20. November 2020 auf, mit dem die Unterkiefer-Protrusionsschiene als neue Behandlungsmethode für gesetzlich Versicherte in den Leistungskatalog aufgenommen wurde. Sobald die Abrechnungsziffern sowohl für die vertragsärztliche als auch die vertragszahnärztliche Versorgung vorliegen, kann die Schiene verordnet werden. Das wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 der Fall sein. Die bereits mit dem November-Beschluss skizzierte Zeitschiene steht nach wie vor, sofern das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet. Die schlafmedizinische Empfehlung, eine Unterkiefer-Protrusionsschiene in der Therapie der Schlafapnoe einzusetzen, liegt bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Die Verordnung kommt in Frage, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden konnte. An die Empfehlung schließt sich eine zahnärztliche Untersuchung an, bei der Kontraindikationen wie Kiefergelenksstörungen auszuschließen sind. Liegen keine Kontraindikationen vor, nimmt die Zahnärztin oder der Zahnarzt für die Anfertigung der Schiene einen Abdruck von Ober- und Unterkiefer. Nach diesem Modell wird die Schiene von Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern angefertigt. Anschließende Aufgabe der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist es, die Schiene auf den individuellen Protrusionsgrad einzustellen. Ob die Schiene bei der Behandlung der Atemaussetzer wirkt, kontrollieren die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Die zweiteilige verstellbare Schiene wird während des Schlafens auf den Zähnen getragen und drückt den Unterkiefer sanft nach vorne. Die Muskeln bleiben stabil und die Atemwege offen. Quelle: G-BA www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/954/