Erwachsene, die beim Schlafen unter behandlungsbedürftigen wiederholten Atemaussetzern (obstruktive Schlafapnoe) und als Folge davon z. B. unter Tagesschläfrigkeit und Konzentrationsschwächen leiden, können künftig eine sogenannte Unterkiefer-Protrusionsschiene bekommen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Schiene entsprechend dem heute durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffenen Beschluss verordnen, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden kann. Den Antrag, den medizinischen Nutzen der Protrusionsschiene bei Schlafapnoe zu bewerten, hatte die Patientenvertretung im G-BA gestellt. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/910/