Gesetzlich Versicherte, die aufgrund fortgeschrittener Multipler Sklerose in ihrer Gehfähigkeit stark beeinträchtigt sind, haben einen Anspruch auf Versorgung mit dem Fußheber-System Ness L 300 zur funktionellen Elektrostimulation. LSG BW, Urteile vom 15.06.2018 und 19.06.2018, Az.: L 4 KR 531/17 und L 11 KR 1996/17