Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) sollen nach dem Willen der Bundesregierung ihren Versicherten künftig leichter finanzielle Hilfen bei einer künstlichen Befruchtung anbieten können. Diese Möglichkeit, mehr Leistungen bereit zu halten, ist Teil eines umfangreichen "Versorgungsstrukturgesetzes", welches das Bundeskabinett Anfang August 2011 in Berlin beschlossen hat.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg