Eine gesetzliche Krankenkasse hat im Einzelfall die Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen zur Behandlung einer schwersten chronischen Schmerzerkrankung zu übernehmen. Die Entscheidung des Gerichts betraf einen 1961 geborenen Mann, der seit seiner Jugend an einem Morbus Bechterew mit progredientem Verlauf und chronischem Schmerz leidet. Bei dieser Krankheit nimmt nach Darstellung des behandelnden Arztes im Tagesverlauf der Schmerz auf nahezu unerträgliche Intensität zu.
LSG Niedersachsen, Beschluss vom 22.09.2015, Az.: L 4 KR 276/15 B ER
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg