24.10.2014

Vorsorgevollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers


Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass bei einer Altersvorsorgevollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers auch die Vertretungsmacht im Bereich der Vermögensverwaltung erlischt, wenn die vorgelegte Vollmacht für den Fall des Versterbens der Berechtigten keine Angaben enthalte, sogenannte transmortale Geltung.

Es bleibt einzig die Hoffnung, dass ein Senat eines anderen Obergerichts das Gegenteil vertritt und die Angelegenheit dem BGH zur Entscheidung vorlegt.

OLG München, Beschluss vom 07.07.2014, Az. 34 Wx 265/14

mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg

 


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