Die Verbraucherzentrale NRW hat im Mai 2012 mit der Abmahnung von Frauenärzten begonnen, die eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur Krebsversorge anbieten. Diese Untersuchung ist eine sog. IGel-Leistung, die Kosten müssen von den Patientinnen selbst getragen werden. Begründet wird die Abmahnung damit, dass die Untersuchung medizinisch umstritten sei und Informationen / Werbeaussagen auf Internetauftritten unlautere Werbung darstelle.
Ob die Abmahnung berechtigt ist, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Wir raten daher, dass Gynäkologische Praxen ihren Webauftritt überprüfen lassen sollten, um einer drohenden Abmahnung zuvor zu kommen.
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Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg