Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ist ab dem 01.01.2023 um 400 € auf 5.400 € je Vollzeitstelle erhöht worden. Mit der sog. Weiterbildungsförderung soll die hausärztliche und wohnortnahe fachärztliche Versorgung auch künftig bedarfsgerecht gesichert werden. Ausgezahlt wird die Förderung als Zuschuss zum Bruttogehalt der Assistentin bzw. des Assistenten an die Praxisinhaber.