In der Verleihung des Siegels „Top Mediziner“ bzw. „Focus Empfehlung“ für Ärztinnen und Ärzte durch das Magazin FOCUS Gesundheit liegt keine Irreführung. Dem allgemeinen Publikum ist bekannt, dass die Bewertung von Ärztinnen und Ärzten durch ein Medienunternehmen im Wesentlichen subjektiv geprägt ist und daher eine Prüfung nach „objektiven und aussagekräftigen Kriterien auf die Erfüllung von Mindestanforderungen“, wie sie bei technischen Produkten regelmäßig stattfindet, nicht erfolgen kann. Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.05.2025 – 29 U 867/23 e www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2025-N-11035