Mit der Würzburger Erklärung möchten fünf Fachanwälte für Medizinrecht aus verschiedenen Sozietäten Richtlinien entwerfen, anhand derer die Angemessenheit der ärztlichen Vergütung innerhalb medizinischer Kooperationen beurteilt werden kann. Die Verfasser sehen Klärungsbedarf, weil Kooperationen zwar gesundheitspolitisch gewünscht seien, unter Umständen jedoch als „Zuweisung gegen Entgelt“ unter die neuen Straftatbestände zur Korruption im Gesundheitswesen fallen könnten (§§ 299a, 299b StGB). Hierzu legen sie in der Erklärung Kriterien dar, welche als Bemessungsgrundlagen dienen sollen (GOÄ, InEK, jeweils unter Berücksichtigung des Einzelfalls und des Grundrechts auf Berufsfreiheit). Eine Vergütung, die sich innerhalb des dabei ermittelten Korridors bewegt, soll keinen unlauteren Vorteil im Sinne der neuen Korruptionstatbestände darstellen können. Ausweislich ihrer eigenen Zielsetzung wollen die Verfasser dazu beitragen, zulässige und erwünschte Kooperationen zwischen Ärzten und Kliniken zu unterstützen und zugleich eine voreilige Kriminalisierung solcher Kooperationen zu verhindern. Im Zweifel solle davon ausgegangen werden, dass derartige Kooperationen dem Interesse einer guten Patientenversorgung dienen. Wirtschaftliche Interessen stünden dem nicht entgegen, sondern seien unabdingbar. Quelle: medstra
http://www.medstra-online.de/news/wuerzburger-erklaerung-zur-angemessenheit-aerztlicher-verguetung
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg