Mit einem offenen Brief wendet sich der Präsident der BZÄK an die ERGO Direkt Versicherung, die Informationen aus Heil- und Kostenplänen ihrer Versicherten ohne deren Zustimmung auf der Internetseite www.2te-zahnarztmeinung.de einstellt. Damit der Patient die dann auf dem Webportal eingehenden Angebote auch prüft, werden ihm – als „Ansporn“- von der ERGO 50,- Euro für die Teilnahme an einem Beratungsgespräch angeboten. Die BZÄK kritisiert zu Recht diese Vorgehensweise, weil komplexe zahnärztliche Therapieentscheidungen nicht möglich sind. Im Rahmen von Ferndiagnosen können weder die Wünsche des Patienten berücksichtigt werden, noch der Mundgesundheitszustand, die medizinische Prognose sowie die für die Therapie geeigneten Materialien. Durch die eigenmächtige Weitergabe der Inhalte der HKP’s schränkt die ERGO zudem die freie Arztwahl der Patienten unzulässig ein.
ERGO Zahnersatz Versteigerung
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg