Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 24. November 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Beträge nach § 57 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 6 und 7 in den Abstaffelungen nach § 55 Abs. 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Abs. 2 SGB V zum 1. Januar 2015
www.g-ba.de/downloads/39-261-2121/2014-11 24_Festzuschuss_Betraege-2015_BAnz.pdf