Die reguläre Verleihung von Professor- und Doktortiteln in der Russischen Föderation obliegt der Obersten Attestationskommission des Ministeriums für Wissenschaften und Hochschulbildung. Außerhalb dieser Institution vergebene Titel sind in der Russischen Föderation nicht anerkannt und dürften auch in Deutschland nicht verwendet werden. Landgericht Leipzig, Urteil vom 10.12.2021, Az. 05 O 1194/21 is.gd/v0nrRW