Die obligaten Leistungsinhalte in den einzelnen Gebührenordnungspositionen, des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) muss der ermächtigte Chefarzt persönlich erbringen – eine Delegation ist nicht möglich.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.06.2016, Az. L 3 KA 28/13
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg