Mit dem Änderungsbeschluss besteht nunmehr für kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen ein Anspruch auf Zweitmeinung besteht. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmung in § 27b SGB V sind für das Zweitmeinungsverfahren planbare Eingriffe zu bestimmen, bei denen insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung ihrer Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist. Bei kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen handelt es sich um solche planbaren Eingriffe. Bei der Auswahl der Eingriffe sollen unter anderem der Nutzen für Patientinnen und Patienten durch eine Unterstützung der informierten Entscheidungsfindung und andere Ziele gemäß § 2 der Zm-RL, wie die Vermeidung medizinisch nicht notwendiger Eingriffe, berücksichtigt werden. Bei der Auswahl der Eingriffe wurden als Gesichtspunkte insbesondere Informationen zum Leistungsgeschehen, zu konservativen und weniger invasiven Therapiealternativen, zur Evidenzbasierung und zu anderen Verfahren und Instrumenten der Qualitätssicherung berücksichtigt. www.g-ba.de/downloads/40-268-8367/2022-03-18_Zm-RL_Aufnahme-Herzuntersuchung-Ablation_TrG.pdf