Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

Frau Schulz-Hillenbrand hat sich insbesondere auf folgende Rechtsgebiete und Fragestellungen spezialisiert:

 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Leistungsausschluss in der privaten Krankenversicherung
  • Kinderwunschbehandlung
  • Erstattung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen nebst Laborleistungen
  • Berufshaftpflichtversicherung, insbes. Heilwesenhaftpflicht
  • Rechtsschutzversicherungsrecht

 
 

Das Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht kommt es insbesondere in der privaten Krankenversicherung  zu Rechtsstreitigkeiten, da Versicherungen wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen den Rücktritt vom Vertrag oder Leistungsausschlüsse erklären. Versicherungen prüfen meist erst im Leistungsfall sehr genau, ob die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen auch wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Hier übernehmen wir die Aufgabe, etwaige Vertragsverletzungen festzustellen und Leistungs- bzw. Zahlungsverweigerungen des Versicherers auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Sollte Ihre Versicherung versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen oder Ihnen Versicherungsleistungen (z. B. aus Ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag) verweigern, so bietet Ihnen Rechtsanwältin Frau Schulz-Hillenbrand Beratung und juristische Unterstützung.

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